„Rettungs -Gesetze:“
1. Eure Notenbank braucht eine Steuergewalt
a. Importsteuer
b. Kreditsteuer (eigentlich erst später wichtig, bringt aber Vertrauen)
c. wichtig – 2% Bareinzahlungssteuer bei Banken ab 01.08.2015
(und schon zahlen alle wieder ein)
2. Eure Notenbank bucht zur Finanzierung des Staates:
Forderungen an Steuerzahler(Aktivseite) an Sichtguthaben (Passivseite)
Die Finanzierung des griechischen Staates ist also ab sofort mit Buchungssätzen zinslos und tilgungslos möglich.
3. Die Einheit der Forderungen gegen Steuerzahler ist natürlich weiter EURO
4. Verbriefungen dieser Forderungen (Bargeld) gegen griechische Steuerzahler sollten sich natürlich von den unklaren Verbriefungen der EZB unterscheiden, dies vermeidet auch die Kapitalflucht.
Friederike Spiecker auf flassbeck-economics